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AGB

AGB / Allgemeine Anmelde- und Teilnahmebedingungen in der improschule Münster

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt in Textform, per E-Mail (info@placebo-muenster.de), telefonisch oder über ausgelegte Listen während Kurseinheiten. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und sind jeweils verbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird die improschule münster die/den Anmeldende*n umgehend informieren und wenn möglich und gewünscht auf einer Warteliste vormerken. Mit der grundsätzlich per E-Mail versandten Anmeldebestätigung durch die improschule münster wird zwischen der/dem Anmeldenden und der improschule münster ein Vertrag geschlossen, durch den die Verpflichtung zur Zahlung der Teilnahmegebühr begründet wird.

Teilnahmegebühren
Die Preise für die jeweiligen Veranstaltungen sind dem jeweils aktuellen Ankündigungen sowie dem auf der Internetseite der improschule münster angegeben Angeboten zu entnehmen. Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt gültigen Preise. Ermäßigte Teilnahmegebühren gelten für Schüler*innen, Student*innen und Personen mit Behindertenausweis. Für den Fall, dass die Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung nicht erreicht wird, kann die improschule münster, diese Veranstaltung an einem Ersatztermin stattfinden lassen, welcher Verbindung mit bereits angemeldeten Personengegen festgelegt wird.

Zahlung der Teilnahmegebühr
Grundsätzlich wird die zu entrichtende Teilnahmegebühr in voller Höhe eine Woche vor Veranstaltungsbeginn fällig und ist per Lastschriftverfahren oder per Rechnung zu zahlen. Bei Zahlung per Lastschriftverfahren ist mit der Anmeldung die Bankverbindung anzugeben. Wird die Lastschrift vom Kreditinstitut durch einen von dem/der Anmeldenden zu vertretenden Grund nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückgegeben, so hat diese*r die dadurch entstandenen Kosten (z.B. Rücklastschriftgebühren der Bank) zu tragen.
 
Rücktrittsbedingungen und Stornokosten
Der Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung durch den/die Teilnehmer*in kann nur in Textform (per Brief, E-Mail (info@placebo-muenster.de) oder erfolgen. Aufgrund der der improschule münster durch die Nichtteilnahme entstehenden Kosten wird eine Stornopauschale erhoben. Erfolgt der Rücktritt vier Wochen vor der Durchführung behalten wir 50 % der Kursgebühr ein.
Ab einer Woche vor der Durchführung behalten wir 90 % der Kursgebühr ein. Selbstverständlich ist es möglich, für adäquaten Ersatz zu sorgen. In diesem Fall entstehen keine Kosten.
Gleiches gilt bei späterem Rücktritt, bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung bzw. bei berechtigtem Ausschluss des Teilnehmers. Eine Stornopauschale fällt nicht an, wenn eine dritte Person nachrückt (z.B. von der Warteliste).

Absage von Veranstaltungen / Durchführungsabweichungen
Die improschule münster behält sich auch nach erfolgter Anmeldebestätigung vor, eine Veranstaltung kurzfristig abzusagen. Dies kann insbesondere bei zu geringer Nachfrage oder Erkrankung der Kursleitung der Fall sein. In einem solchen Fall wird versucht einen Ersatztermin mit den Teilnehmenden zu finden. Sollte dies nicht möglich sein, kann der gezahlte Betrag als Wertgutschein für ein anderes Angebot der improschule münster verwendet werden oder wird zurückerstattet.
Hinsichtlich des Veranstaltungsortes, des Einsatzes von Dozent*innen sowie des Veranstaltungsablaufs behält sich die improschule münster Änderungen vor. Solche Durchführungsabweichungen berechtigen weder zum Rücktritt von der Veranstaltung noch zur Minderung der Teilnahmegebühr.

Ausschluss von der Teilnahme / Ausstellung von Zertifikaten
Die improschule münster ist berechtigt, den/die Teilnehmer*in in besonderen Fällen, z.B. bei Zahlungsverzug, Nichterscheinen oder massiver Störung der Veranstaltung von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat der/die Teilnehmer*in die oben genannten Stornokosten zu tragen. Eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat über den erfolgreichen Besuch eines Fortbildungskurses wird dem/der Teilnehmer*in durch die improschule münster nur bei regelmäßiger Teilnahme und der Erreichung der für jeden Kurs individuell festgelegten und allen Teilnehmer*innen bei Kursbeginn mitgeteilten Mindestteilnahmedauer ausgestellt. Wird die Mindestteilnahmedauer durch den/die Teilnehmer*in nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung oder Zertifikats.

Haftung
Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der improschule münster wird eine normale physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist durch den/die Teilnehmer*in eigenverantwortlich zu prüfen. Bestehen Zweifel an der physischen oder psychischen Belastbarkeit des/der Teilnehmer*in, so ist diese/r verpflichtet, die improschule münster unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Die Haftung des improschule münster für Schäden, z.B. aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen der improschule münster zurückzuführen. Ausgenommen hiervon bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, in diesem Fall ist die Haftung der improschule münster jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

Sonstiges
Abweichungen und sonstige Nebenabreden zu den hier dargestellten Anmelde- und Teilnahmebedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich im geschlossenen Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

Datenschutzhinweis
Alle für die Datenverarbeitung durch die improschule münster geltenden Regelungen finden Sie im Datenschutzhinweis.